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Energiesparverordnung EnEV

Die EnEV beschränkt beim Neubaubereich den Jahresprimärbedarf Qp in kWh pro m2; Wohnfläche und Jahr und den Transmissionswärmeverlust H'T. Im Altbaubereich bleibt es bei den U-Wert Anforderungen an Bauteile. Alternativ kann wie beim Neubau im Referenzgebäudeverfahren gerechnet werden.
Im Wohnungsbau sind die Nachweise wahlweise nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 oder alternativ nach DIN V 18599, wie bereits im Gewerbebau vorgeschrieben, zu führen. Die Nachweise werden nach einem Referenzgebäudeverfahren geführt. Dabei wird ein Gebäude gleicher Größe und Ausrichtung mit in der EnEV vorgegebenen U-, g- und LT-Wertn berechnet. Das geplante Objekt darf die so ermittelten H'T und QP-Werte nicht überschreiten.
Der Nachweis des Jahresprimärenergiebedarfs erfolgt gemäß EnEV grundsätzlich mit einem Energiebilanzverfahren. Dabei werden auch Sonnenenergiegewinne, wie sie nur mit dem transparenten Werkstoff Glas möglich sind, berücksichtigt. Dies kann entweder durch direkte Ermittlung der solaren Zugewinne festgestellt werden oder durch die einfach zu handhabenden Berechnungen.
Bereits jetzt ist bekannt, dass eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2012 vorgesehen ist. Mit dem Einsatz von hochwertigem Wärmedämmglas wie UNIGLAS® | top mit Ug-Werten bis zu 0,4 W/m2K sind auch diese nochmals verschärften Auflagen für Planer und Bauherren sicher zu erfüllen.